Ein Hinweis vorab:
Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben, da die Rahmenbedingungen für Förderungen sich immer wieder einmal ändern und Zuteilungen oft auch von individuellen Umständen abhängen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie in den Master-Lehrgängen an einer österreichischen Universität eingeschrieben sind (PR PLUS ist die durchführende Instanz in Deutschland) und für Bildungsanbieter im Ausland u.U. andere Regelungen gelten.
Bitte sprechen Sie uns zu Fragen der Finanzierung gerne auch persönlich an!
Förderungen, Steuer und Bildungsurlaub
Förderungen und steuerliche Absetzbarkeit:
Finanzierung: Die Stiftung Warentest hat im März 2012 eine aktuelle Übersicht über die Weiterbildungsförderungen in Deutschland zusammengestellt (8 Seiten, kostenloser Download).
Informationsportale
>> Förderdatenbank des BMWI
>> Förderungen durch den Europäischen Sozialfonds
Steuerinfos: Auch hier bietet die Stiftung Warentest mit einem Beitrag zur steuerlichen Verbuchung von Weiterbildungskosten (10/2009) Orientierung. Es können seit 2009 mehr 'Lernende' als bisher für ihre Aus- und Weiterbildungsausgaben Geld vom Finanzamt zurückfordern. Die Behörde muss ihre Ausgaben zumindest in Teilen anerkennen, selbst wenn es sich um ein Erststudium (Ausbildung) handelt. Fort- und Weiterbildungskosten können voll abgesetzt werden: das betrifft sowohl Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als auch zusätzliche Ausgaben für Fachliteratur, Anreise, Übernachtung und Verpflegung. Sie sollten also sämtliche Belege und Quittungen gut aufheben. Aktuelle Informationen unter www.steuernsparen.de.
Bildungsurlaub/Bildungsfreistellung:
Für bestimmte Bundesländer wie z. B. Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hamburg werden die Präsenzphasen für den Bildungsurlaub anerkannt. Ob Sie in Ihrem Bundesland Bildungsurlaub geltend machen können und unter welchen Bedingungen, können Sie unter www.bildungsurlaub.info erfahren.
Wichtig: Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns, wenn Sie Bildungsurlaub beantragen möchten. Für jedes Bundesland, gegebenenfalls sogar für jeden durchgeführten Workshop müssen wir als Anbieter im Vorfeld einen Antrag an die entsprechenden Ämter stellen. Dieser muss für eine Genehmigung u. U. bis zu drei Monate vor der Maßnahme eingereicht werden.
Arbeitsagentur
PR PLUS ist sowohl als Bildungsträger nach AZWV zertifiziert als auch mit dem PR-Fernstudium und E-Learning-Modul 'Grundlagen der PR'. Somit ist PR PLUS berechtigt Bildungsgutscheine anzunehmen, und Interessenten können eine Förderung der Arbeitsagentur für das Fernstudium über diesen Weg beantragen. Die Förderung umfasst die gesamten Lehrgangs- und Prüfungskosten, also 7.850 €.
Sämtliche Daten über das Fernstudium sind in der Kursdatenbank der Arbeitsagentur Kursnet unter den Begriffen PR-Fachkraft/Heidelberg und der Veranstaltungs-ID: 243649 aufgeführt. Sobald uns ein Bildungsgutschein für einen unserer Kurse vorliegt, erhalten wir von der Arbeitsagentur eine Maßnahmennummer. Diese können Sie gerne bei uns erfragen.
Beispiel: Sie sind arbeitslos, Ihre Arbeitsstelle ist gefährdet oder Sie sind selbstständig. Unsere PR-Weiterbildung stellt für Sie die Möglichkeit dar, wieder in den Beruf zu kommen, Ihre Position zu festigen, Ihre Selbstständigkeit mit einem weiteren Standbein abzusichern. Wie gehen Sie vor:
1. Sie suchen Ihr/en Berufsberater/in in der Arbeitsagentur Ihres Wohnortes auf und besprechen die Möglichkeit einer Förderung via Bildungsgutschein. Er/Sie entscheidet über die Ausstellung des Bildungsgutscheins für unser Studium.
Die Vorteile unseres Fernstudiums für Ihre beruflichen Chancen sind:
- Sie haben während des Fernstudiums Zeit und unsere Unterstützung für Bewerbungen und Bewerbungsgespräche und ggf. die Möglichkeit parallel bereits eine Neuanstellung zu finden.
- Sie können gleichzeitig ein Praktikum absolvieren, in dem Sie das Erlernte im Arbeitsalltag unter Beweis stellen. Wir helfen Ihnen gerne mit unserem Netzwerk bei der Praktikumssuche.
- Auf Grund unserer Absolventen-Befragungen (2006, 2009) können Sie belegen, dass das Fernstudium den beruflichen Erfolg der Absolventen vorangetrieben hat und sie sich gut auf den Beruf vorbereitet fühlen.
- Unser Fernstudium ist flexibel. Sollten Sie im Laufe des Studiums eine Stelle finden, können Sie pausieren und zu einem späteren Zeitpunkt das Studium ohne Verluste wieder aufnehmen. Bisherige Zahlungen und Leistungen rechnen wir an.
2. Sie reichen den Bildungsgutschein bei uns ein.
3. Falls noch nicht vorhanden, beantragen wir eine Maßnahmennummer, füllen den Gutschein aus und senden ihn zurück an die zuständige Arbeitsagentur. Gleichzeitig bestätigen wir Ihnen Ihre Anmeldung für das Fernstudium.
4. Die Arbeitsagentur überweist uns direkt die Lehrgangsgebühren.
Details zur Förderung beruflicher Weiterbildung finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Arbeitsagentur Ihres Wohnortes.
WeGebAU
(Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen)
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt seit 2006 mit diesem speziellen Programm die Qualifizierungsförderung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern mit zusätzlichen Fördergeldern. Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde das Programm erweitert. Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben, stehen weiterhin im Fokus des Programms. Nun hat jedoch der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen.
Hierfür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
• Der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück.
• Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer wird für die Teilnahme an der Weiter-bildung von der Arbeit freigestellt (keine Freistellung aus wirtschaftlichen Gründen zur Vermeidung von Kurzarbeit) und hat weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.
• Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
• Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
• Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz des Mitarbeiters für den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer können die Lehrgangskosten erstattet werden. Außerdem kann ein Zuschuss für notwendige Zusatzausgaben (z. B. Fahrkosten) eingeräumt werden.
Weiterführende Details bei den WeGebAU-Infos der Bundesagentur für Arbeit
Ebenfalls informativ:
- AgenturQ zur Förderung der beruflichen Weiterbildung in der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V.
- WeGebAU-Tipps der Icos Akademie
Bildungsprämie
Der Prämiengutschein
Seit 01.01.2010 gilt eine neue Regelung: höhere Einkommensgrenze und höherer Gutscheinwert. Mit dem Gutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, max. 500 € (vorher 154 €). Sie können ihn einmal jährlich erhalten und geben ihn bei uns ab. Wir stellen Ihnen eine reduzierte Rechnung aus.
Die Bedingungen sind:
- Sie sind erwerbstätig, Mutter oder Vater in Elternzeit oder Berufsrückkehrer/in und
- Sie müssen maximal 25.600 € (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) im Jahr versteuern.
Weitere Infos hierzu im FAQ von bildungspraemie.info
Sie können die Bildungsprämie beantragen, indem Sie sich bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe vorstellen, Ihre Weiterbildungsabsichten schildern und sich beraten lassen. Sie sollten mitbringen: 1. Lichtbildausweis, 2. Einkommenssteuerbescheid des letzten oder vorletzten Kalenderjahres, ggf. Nachweis über Aufenthaltsstatus, 3. Vorschläge für drei für Sie in Frage kommende Weiterbildungen mit gleicher Zielsetzung. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Prämiengutschein ausgestellt und ist für drei Monate gültig.
Nicht gestattet sind:
- eine Kombination mit anderen Förderungen wie QualiScheck oder Bildungsscheck,
- zwei Gutscheine für eine Maßnahme einzusetzen.
Das Weiterbildungssparen
Mit dem ‚Weiterbildungssparen‘ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren - auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist und ohne Einkommensgrenze. Weitere Komponente der Bildungsprämie ist das Bildungssparen.
Beide Komponenten können miteinander kombiniert werden.
Alles weitere unter www.bildungspraemie.info oder bei der kostenlosen Hotline: 0800 2623000
Bildungskredite
Bildungskredit des Bundesverwaltungsamtes:
Studierende können einen Bildungskredit beantragen. Seit dem 1. April 2009 gelten neue, verbesserte Förderbestimmungen des Bildungskreditprogramms. Infos hierzu unter www.bva.bund.de/bildungskredit/.
Gefördert werden u. a.:
- Studierende, die den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs abgeschlossen haben, ein postgraduales Diplomstudium oder ein Master- bzw. Magisterstudium betreiben.
- Studierende eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums.
- Eine Förderung ist nur möglich, solange der Auszubildende das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Förderung (Auszug):
Der Bildungskredit wird in monatlichen Raten von 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR ausgezahlt. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten, d. h. maximal 7.200 EUR, bewilligt werden.
Tilgung (Auszug):
Der Bildungskredit ist für vier Jahre – beginnend mit der ersten Auszahlung – tilgungsfrei. Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit ist der Kredit in monatlichen Raten von 120 EUR zurückzuzahlen. Er kann jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen.
Links zu weiteren Möglichkeiten der Bildungsfinanzierung via Kredit:
- Stiftung Warentest: Studienkredite: Geld für alle Semester
- Info-Portal www.studienkredit.de
- www.kredite-infoportal.de: Bildungskredite: Wer vergibt sie und unter welchen Umständen
Bundeswehr, Meister-BAfög
Bundeswehr: Für Soldaten besteht die Möglichkeit einer Förderung über den Berufsförderungsdienst (BFD): http://bfd.bundeswehr.de. Grundsätzlich ist eine Finanzierung aller von uns angebotenen Programme denkbar.
Meister-BAföG: Diese Förderung ist leider gemäß aktuellem Antrag für das PR-Fernstudium abgewiesen worden, da das Programm über dem Niveau der Meisterebene angesiedelt und zudem an einer österreichischen Universität abgeschlossen wird. Für die Master-Lehrgänge gilt dies somit gleichermaßen.
In einzelnen Bundesländern gibt es verschiedene Bildungs-Förderprogramme. Eine Übersicht bietet
- die Datenbank des Deutschen Bildungsservers für Weiterbildungskurse,
- die Förderungsdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
In folgender Auflistung ein paar Möglichkeiten, alle finanziert mittels ESF und Landesgeldern, meist max. 500/750 Euro mit ähnlicher Zielsetzung, für ähnliche Zielgruppen.
Brandenburg: Bildungssscheck
Diese Förderung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Brandenburg gilt vom 15.08.2009 bis 31.12.2010. Die Bildungsmaßnahmen müssen bis spätestens 31.12.2010 abgeschlossen sein.
Eine Teilnahme an beruflicher Weiterbildung mit Eigenbeteiligung von mindestens 10 % für: Beschäftigte in Elternzeit oder Beschäftigte im Rahmen des Bundesprogramms "Kommunalkombi" oder Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten.
Eine Teilnahme an beruflicher Weiterbildung mit Eigenbeteiligung von mindestens 30 % für alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg.
Gefördert werden:
- alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg, die im laufenden Jahr noch an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
Ausgeschlossen von der Förderung sind: Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes (Ausnahme: Beschäftigte im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi), Auszubildende und Studierende, Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB III erhalten (Ausnahme: Personen, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten, sog. "Aufstocker").
Vorgehen: Ähnlich wie bei der Bildungsprämie geht dem Antrag eine Beratung voraus. Für die Beratung und Antragstellung wenden Sie sich an das Team Bildungsscheck bei der LASA Brandenburg GmbH (bildungsscheck[at]lasa-brandenburg.de oder Hotline 0331 6002-333). Hier finden Sie die Beratungsstellen.
Weitere Infos unter www.bildungsscheck.brandenburg.de und www.lasa-brandenburg.de
Hamburg: Weiterbildungsbonus
Es handelt sich um ein Projekt der zwei P Personalagentur, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF, unterstützt von der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit. Seit 25.02.2010.
Die Beratung ist kostenfrei. Die Kosten für die beruflichen Qualifizierungen werden zu 50% (max. 750 Euro/Person) mit ESF-Mitteln gefördert.
Diese Förderung können Hamburger Unternehmen im Klein- und Mittelstand ebenso wie Beschäftigte eines solchen Betriebes beantragen.
Gefördert werden Einzelseminare wie auch Vollzeit- oder langfristige berufsbegleitende Maßnahmen, ob IT-Schulungen, Sprachförderungen oder branchenspezifische Qualifizierungen. Die Maßnahme muss sich lediglich wettbewerbsfördernd bzw. arbeitsplatzsichernd auswirken.
Kontakt: PUNKT Bildungsmanagement, Haferweg 46 · 22769 Hamburg. Hotline: 040-28 40 783-0
Mehr dazu unter www.weiterbildungsbonus.net oder Pressemeldung auf hamburg.de
Hessen: Qualifizierungsschecks
Das Land Hessen unterstützt in der ESF-Förderperiode 2007-2013 ArbeitnehmerInnen in kleinen und mittleren Unternehmen , die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind und durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig erhalten und verbessern möchten. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr gefördert.
Gefördert werden:
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten, die über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder älter als 45 Jahre sind und im Kalenderjahr der Antragstellung bisher nicht an einer Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen dieser Richtlinie teilgenommen haben.
Infos unter www.qualifizierungsschecks.de
Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck
Mit dem NRW Bildungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens bis zu 500 Euro bezuschusst. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.
Gefördert werden:
Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten. Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich. Interessierte Beschäftigte können ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre MitarbeiterInnen benötigen. Die Förderung betrifft alle Beschäftigtengruppen: von den Fach- und Leitungskräften bis hin zu den Minijobbern, Frauen und Männer in Elternzeit, Berufsrückkehrende und Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige in den ersten fünf Jahren nach der Gründung.
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen.
Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Hier finden Sie die Beratungsstellen.
Telefonische Auskunft zum Bildungsscheck erhalten Sie über Nordrhein-Westfalen direkt – das ServiceCenter der Landesregierung: Mo - Fr 8:00 bis 18:00 Uhr unter 0180 3 100 118 für 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz..
Weitere Infos unter Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales von NRW und bei der KomNet--Wissensdatenbank.
Weitere Förderungsmöglichkeiten der Bildungsförderung in NRW: www.bildungsfinanzierung-nrw.de
Rheinland-Pfalz: QualiScheck
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt zunächst bis 30.06.2012 mit dem QualiScheck die Finanzierung der beruflichen Weiterbildung und übernimmt einmal im Jahr 50 % der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme, bis maximal 500,- Euro.
Gefördert werden:
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab 45 Jahre mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die noch keine Rente beziehen oder Selbstständige/Freiberufler ab 45 Jahre oder Berufsrückkehrer/innen ab 45 Jahren, die den Berufsweg wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtspflichtigen Kindern unter 15 Jahren oder wegen der Pflege eines Angehörigen 1. oder 2. Grades für mind. 1 Jahr unterbrochen haben.
Die Ausstellung des QualiSchecks erfolgt durch die vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz benannte neutrale Stelle:
Die RAT GmbH
Paulinstr. 17
54292 Trier
Tel: 0800 5 888 432
Fax: 0651 - 460 29 59 645
Sie erreichen Die RAT GmbH in Trier telefonisch über die kostenfreie Rufnummer 0800 5 888 432 montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und über Mail info(at)qualischeck.rlp.de oder über unten benannte Homepage.
Weitere Infos unter www.qualischeck.rlp.de

